Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Buchungen von Ferienunterkünften gelten die nachfolgenden AGBs. Sie werden Bestandteil des Mietvertrags über eine Ferienunterkunft und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien.
Unsere Angebote richten sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ausschließlich an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Für Buchungen unserer Ferienwohnungen über Dritte im Internet (z.B. trend-ferienwohnung.de) gelten abweichend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Vertrag

1. Die Ferienpark Harmsen GmbH (nachfolgend „Ferienpark Harmsen“ oder „Wir“ genannt) vermittelt Ferienunterkünfte ausschließlich im Auftrage und auf Rechnung der jeweiligen Eigentümer (nachfolgend „Eigentümer“ oder „Vermieter“ genannt). Ein Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Gast (nachfolgend „Gast“ oder „Sie“ genannt)
und dem Eigentümer der Ferienwohnung zustande. Ferienpark Harmsen wird nur als Vermittler eines Mietvertrages tätig, jedoch nicht als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB.

2. Sofern –auch nach diesen AGB- Ferienpark Harmsen im Rahmen des Mietvertrages handelt, geschieht dies stets im Namen des jeweiligen Eigentümers der Ferienunterkunft. Der Gast handelt in eigenem Namen und im Namen aller Mitreisenden. Der Gast haftet auch für alle Mitreisenden.

3. Die Beschreibungen der Ferienunterkunft beruhen auf den Angaben der jeweiligen Eigentümer. Für die Ausstattung, Größe und Beschaffenheit der Unterkunft wird keine Gewähr übernommen; Irrtümer bleiben vorbehalten.

4. Der Mietvertrag kommt verbindlich mit der Bestätigung (schriftlich oder per Email) der Buchung durch uns im Namen des Eigentümers zustande.
Sie verpflichten sich mit der Buchung verbindlich zur Abnahme der Ferienunterkunft in der angegebenen Mietzeit und bestätigt, diese AGB gelesen zu haben und zu akzeptieren. Für den Rücktritt vom Vertrag gelten die Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen (siehe III.). Vereinbarte Änderungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

5. Sie erklären sich mit der Weitergabe der benötigten Daten –auch hinsichtlich weiterer mitreisender Personen- z.B. für die Rechnungserstellung und für die Erstellung der Kurkarten (Gästebeitrag) an uns und durch uns in dem erforderlichen Umfang einverstanden. D Auf die Allgemeine Datenschutzerklärung (www.ferienpark-harmsen.com/datenschutz) wird hingewiesen.

6. Wir sind mit der Abwicklung und mit dem Inkasso des Gästebeitrages beauftragt. Der Gästebeitrag wird von der Gemeinde jeweils pro Person und Nacht erhoben. Die Höhe des Gästebeitrages richtet sich nach der jeweils bei Anreise gültigen Ortssatzung. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs sind hiervon gegenwärtig befreit.

Zahlungsvereinbarung

1. Für die Zahlungen gelten die im Vertrag ausgewiesenen Fristen. Bei verspätetem Eingang der Zahlungen behält sich der Vermieter vor, vom Vertrag unter Geltendmachung der Stornogebühren (siehe III.) zurückzutreten. Der vereinbarte Mietpreis ist auch dann fällig, wenn Sie die Wohnung nicht in Anspruch nehmen oder Ihren Aufenthalt vorzeitig beenden. Es gelten die nachfolgenden Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen als vereinbart.

Stornierung und Rücktritt

Für einen Rücktritt oder eine Stornierung haben wir grundsätzlich Verständnis. Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

1. Sie können jederzeit vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten oder diesen stornieren. In diesem Fall haben Sie für Stornierung oder Rücktritt eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) gemäß nachfolgender Aufstellung zu entrichten. Wir werden wir uns bemühen, die Ferienunterkunft in dem stornierten Zeitraum anderweitig zu vermieten. Vorteile, die der Vermieter aus einer solchen anderweitigen Vermietung erlangt, werden Ihnen auf die Entschädigung angerechnet.

Rücktrittsfristen und Stornogebühr

mehr als 8 Wochen vor Mietbeginn : ohne Stornogebühr
innerhalb von 8 Wochen vor Mietbeginn: 20 % der Gesamtmiete
innerhalb von 6 Wochen vor Mietbeginn: 50 % der Gesamtmiete
innerhalb von 3 Wochen vor Mietbeginn: 80 % der Gesamtmiete

jeweils zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 Euro.
Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung bei uns.

2. Bei Nichtantritt ohne Stornierung wird die Gesamtmiete in voller Höhe (100%) fällig.
Sind Sie auch am Tag, der auf den vereinbarten Anreisetag folgt, bis 12 Uhr nicht angereist, behält sich der Vermieter vor, die Ferienunterkunft anderweitig zu vermieten. Eine grundsätzliche Verpflichtung, einen Ersatzmieter zu suchen, besteht in diesem Fall jedoch nicht. Vorteile, die der Vermieter aus einer solchen anderweitigen Vermietung erlangt, werden Ihnen auf die Entschädigung angerechnet.

3. Kann aus nicht vom Vermieter zu vertretenden oder unvorhersehbaren Gründen (z.B. höhere Gewalt, behördliches Beherbergungsverbot, Buchungsfehler etc.) die Wohnung nicht zur Verfügung gestellt werden, so ist der Vermieter von seiner vertraglichen Verpflichtung frei. Der Gast erhält bereits gezahlte Leistungen erstattet, soweit er sie aus og. Gründen nicht in Anspruch nehmen konnte. Weitergehende Ansprüche stehen dem Gast in diesem Fall weder gegen den Eigentümer noch gegen uns zu.

4. Bei einem behördlichen Beherbergungsverbot am Ort der Ferienunterkunft (z.B. aufgrund von Corona-Bestimmungen) wird Ihnen selbstverständlich die vollständige Mietzahlung für den vom Beherbergungsverbot betroffenen Zeitraum erstattet. Falls Sie aus von ihnen zu vertretenden Gründen die Ferienunterkunft nicht aufsuchen können (z.B. behördliche Anordnung / Quarantäne am Ort des Mieters), gelten die Bestimmungen des Rücktritts nach Ziffern 1 und 2. Für diese Fälle wird empfohlen, bei Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung die Corona-Bedingungen zu erfragen.

Nutzung der Unterkunft

1. Die Nutzung der Wohnung ist auf die im Gastaufnahmevertrag angegebene Anzahl von Personen zu beschränken.
Eine Unter- oder Weitervermietung sowie Gebrauchsüberlassung an Dritte, die nicht im Beherbergungsvertrag benannt sind, ist unzulässig.

2. Falls Sie die Bestimmung unter Ziffer 1 nicht beachten und/oder die in diesem Vertrag vereinbarte maximale Belegungszahl überschreiten, kann der Vermieter, ggf. vertreten durch uns, Ihnen gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall können Sie mit Stornogebühren wie bei Nichtantritt belastet werden.

Sorgfaltspflicht / Schäden / Hausordnung

1. Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputtgeht. Falls dies passieren sollte, bitten wir Sie, den entstandenen Schaden sofort zu melden, damit wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen.

2. Die Wohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden nach Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln.

3. Sie haften - auch für das Verschulden Ihrer Mitreisenden (I.2) - für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände oder bei Schlüsselverlust, wobei Sie bei letzterem aufgrund der hohen Missbrauchsgefahr auch für den Ersatz einer Schließanlage bzw. aller Schlüssel der betroffenen Schlösser haften. Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

4. Der Vermieter erhält von Ihnen eine angemessene Zeit zur Prüfung der Reklamation und zur Beseitigung des Mangels oder des Schadens. Er kann sich dabei Dritter bedienen. Sie erklären sich bereit ggf. die Ferienunterkunft zu wechseln, falls die Leistungsstörung unzumutbar ist. Sie akzeptieren ferner, dass wir eine Minderung des Mietpreises nur nach Absprache mit dem Vermieter leisten können. Defekte Elektrogeräte werden schnellstmöglich repariert oder ggf. ausgetauscht und berechtigen nicht zu Entschädigungsleistungen. Dazu dürfen wir die Ferienunterkunft auch in Ihrer Abwesenheit ausnahmsweise betreten, sofern eine versuchte Terminvereinbarung gescheitert oder weiterer/höherer Schaden durch die Nichtbehebung zu erwarten ist.

5. Ist ein personeller Einsatz des Ferienpark Harmsen zur Schadenbeseitigung erforderlich, so ist dieser außerhalb der Geschäftszeiten des Ferienpark Harmsen mit 35 € je angefangener Stunde zu vergüten (z.B. nächtliche Türöffnung mit Eigentümerschlüssel wegen vergessenem Schlüssel des Mieters). Während der Geschäftszeiten gilt dies nur bei Einsätzen von mehr als 3 Stunden Dauer. Darüber hinaus gehender Schadenersatz (z.B. durch Einsatz von Handwerkern oder Material) bleibt vorbehalten.

6. Sie müssen vor dem Verlassen der Ferienunterkunft prüfen, ob alle Fenster und die Eingangstür ordnungsgemäß geschlossen sind. Sollte es infolge eines schuldhaften Verhaltens (geöffnetes/gekipptes Fenster / nicht verschlossene Eingangstür) zu Schäden kommen (z.B. Einbruch, Wasserschaden durch Starkregen) können Sie für den Schaden haftbar gemacht werden.

7. Abfälle, schädliche Flüssigkeiten, Essensreste und ähnliches dürfen nicht in die Toilette, in Waschbecken oder Ausgussbecken entsorgt werden. Müll darf nur getrennt in die jeweiligen Sammelbehälter entsorgt werden. Bei Nichtbeachtung können hohe Kosten entstehen (Verstopfung, Sonderentsorgung gemischter Abfälle, Bußgelder nach KrWG), für die der Gast als Verursacher haftet.

8. Sofern die Ferienunterkunft nicht ausdrücklich als „Raucherwohnung“ vermietet wird, ist das Rauchen (auch e-Zigarette etc) in der ganzen Unterkunft untersagt. Gleiches gilt für das Abbrennen von Stoffen zur Geruchsentwicklung (Räucherkerzen etc). Bei Verstößen haftet der Gast auch für die fachgerechte Beseitigung der Gerüche (ggf. Ozonbehandlung), damit die Ferienunterkunft für Folgegäste als „Nichtraucherwohnung“ angeboten werden kann.

9. Sie erkennen ergänzend die Rechte und Pflichten der jeweiligen Hausordnung der Ferienunterkunft an.

Haustiere

Haustiere sind nur in ausgewiesenen Ferienunterkünften erlaubt und werden als Leistung in der Rechnung von uns aufgeführt.
Haustiere dürfen in der Ferienunterkunft nicht ohne qualifizierte Aufsicht gelassen werden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass das Haustier die Möbel und Einrichtung weder benutzt noch beschädigt. Insbesondere ist es nicht erlaubt, dass Haustiere auf der Couch oder in Betten liegen. Der Gast haftet für alle Schäden und nicht vertragsgemäßen Mehraufwendungen, die aus der Tierhaltung resultieren.

Gemeinschaftsanlagen

Vermieter und Vermittler haben keinen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeit der Gemeinschaftsanlage. Diese Nutzung wird auch nicht im Mietvertrag berücksichtigt und berechtigt den Gast nicht zur Mietminderung.

Der Mieter hat die Anlage mit Sorgfalt zu nutzen.

Internet

Internet/WLAN wird in der Regel in den Ferienunterkünften bereitgestellt. Die Nutzungsmöglichkeit ist abhängig vom Anbieter.

1. Für die über das Internet/WLAN übermittelten Daten, darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und vorgenommenen Rechtsgeschäfte sind Sie selbst verantwortlich. Sie haften darüber hinaus wie für Ihr eigenes Handeln auch für die Nutzung des Internet durch weitere Personen (Mitreisende/Kinder/Gäste), denen Sie Zugang zum Internet gewähren.

2. Besuchen Sie kostenpflichtige Internetseiten oder gehen Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihnen zu tragen. Sie sind verpflichtet, bei Nutzung des Internets/WLAN das geltende Recht einzuhalten. Sie nutzen das Internet/WLAN insbesondere weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten; vervielfältigen oder verbreiten keine urheberrechtlich geschützten Güter und beachten die geltenden Jugendschutzvorschriften. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den Internet-/ WLAN-Zugang zu starten.

3. Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internet/WLAN durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung bzw. ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter, ggf. über den Vermittler unverzüglich darauf hin.

An- und Abreise

1. Am Anreisetag kann die Ferienunterkunft in der Regel zwischen 15 Uhr und 17 Uhr bezogen werden. Eine Spätanreise ist buchbar.

2. Am Abreisetag haben Sie die Ferienunterkunft nebst Stellplatz bis 10 Uhr zu verlassen. Bei verspätetem Auszug nach 10 Uhr ist der Vermittler berechtigt Ihnen den vollständigen Übernachtungspreis in Rechnung zu stellen. Gleichwohl sind Sie verpflichtet, die Wohnung umgehend zu räumen. Kommt es durch Ihre verspätete Abreise zu weiteren Kosten, etwa durch neu anreisende Gäste, die die Ferienunterkunft nicht vertragsgemäß nutzen können, haften Sie auch für diese Kosten.

3. Bei Mietende ist die Wohnung in einem besenreinen und gesaugten Zustand zu hinterlassen, die Bettwäsche ist abzuziehen, die Müllgefäße sind zu entleeren, das Leergut ist zu entfernen, das Geschirr abzuwaschen und die Sanitärräume sind in einem ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Anderenfalls können Ihnen für zusätzliche/aufwändige Reinigungsarbeiten die Kosten mit 35€/Stunde von uns in Rechnung gestellt werden.

sonstige Vereinbarungen

1. Die Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen.

2. Es wird keine Haftung bei Verlust oder Diebstahl von Garderobe, Fahrrädern oder sonstigem Eigentum und Besitz des Mieters übernommen.

3. Baulärm, Bautätigkeiten oder ähnliches werden unverzüglich nach Bekanntwerden von uns angezeigt. Dies berechtigt nicht zur Rückforderung oder Minderung des Mietpreises.

Formerfordernisse

1. Für Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtlichen Erklärungen gilt nach § 309 Ziffer 13 BGB grundsätzlich die Textform, sofern nicht gesetzlich die Schriftform vorgesehen ist oder diese AGB Abweichendes regeln.

Salvatorische Klausel

1. Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Für alle Streitigkeiten aus den Verträgen ist Gerichtsstand Cuxhaven.

2. Auf alle Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Es gilt das Mietrecht nach dem BGB unter Berücksichtigung dieser AGB.

3. Für Streitigkeiten in Bezug auf eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) weisen wir auf die Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsunternehmen oder -vermittlern hin: Versicherungsombudsmann e.V.; Postfach 080632, 10006 Berlin.

 

Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen und werden Sie begeistern von unserem Service und unseren Dienstleistungen.

Ihr Ferienpark Harmsen

 

Bitte lesen Sie unsere Allgemeine Datenschutzerklärung

 

Verantwortlich:

Ferienpark Harmsen GmbH
Strichweg 34 in 27472 Cuxhaven, Tel.: 04723 4311
Geschäftsführerin Silke Aschoff

Stand: 09/2022 v221012